Allgemeine Geschäftsbedingungen der WeCo srl
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1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Verkaufsbedingungen (nachfolgend „AGB“) regeln die Lieferung von Waren und/oder Dienstleistungen der WeCo srl (nachfolgend „WeCo“) an gewerbliche Käufer (nachfolgend „Käufer“). Auch im Falle schriftlich vereinbarter Ausnahmen gelten diese AGB für die Parteien, sofern nicht ausdrücklich auf sie verzichtet wurde. Allgemeine Einkaufsbedingungen des Käufers finden auf die Beziehungen zwischen den Parteien keine Anwendung, es sei denn, sie werden von WeCo ausdrücklich schriftlich akzeptiert. In jedem Fall beeinträchtigen sie nicht die Wirksamkeit dieser AGB, mit denen sie koordiniert sind und die im Falle eines Widerspruchs Vorrang haben. WeCo behält sich das Recht vor, diese AGB zukünftig zu ändern; die jeweils gültigen AGB gelten für alle Verkäufe nach ihrer Veröffentlichung und ihrem Inkrafttreten. Letzte Aktualisierung: Oktober 2025
2. Vertragsabschluss
Mit der Annahme des Angebots von WeCo durch den Käufer bzw. mit der Bestätigung der Bestellung durch WeCo, gleich aus welchem Grund, finden diese Allgemeinen Verkaufsbedingungen Anwendung. Diese Allgemeinen Verkaufsbedingungen gelten zwischen den Parteien und regeln alle Bestellungen ab dem Datum ihrer Unterzeichnung bis zur Unterzeichnung etwaiger abweichender Bedingungen durch den Käufer, die von WeCo in Zukunft erstellt werden.
Angebote von Vertretern, Beauftragten und Handelsvertretern von WeCo sind erst dann verbindlich, wenn sie schriftlich durch Stempel und Unterschrift des gesetzlichen Vertreters oder des bevollmächtigten Geschäftsführers von WeCo bestätigt wurden. Die Verkaufsangebote von WeCo sind ab ihrer Abgabe 15 Tage gültig (sofern in der Auftragsbestätigung selbst nichts anderes schriftlich vereinbart wurde). Nach Ablauf dieser Frist erlischt das Verkaufsangebot.
Die Verkaufsangebote umfassen keine Schulungen, Starthilfe und ähnliche Dienstleistungen, es sei denn, diese Dienstleistungen sind ausdrücklich im Angebot selbst enthalten und werden detailliert unter Angabe der jeweiligen Leistungsdaten aufgeführt.
3. Technische Daten und Installationsdaten
WeCo kennzeichnet verschiedene Produkte mit Artikelnummern. Die Rückverfolgung jedes Produkts erfolgt über eine Seriennummer, deren Zusammensetzung vom jeweiligen Produktmodell abhängt. Die Seriennummern von Batterien, Wechselrichtern und Zubehör enthalten stets das Produktionsdatum. Produkte und ihre Eigenschaften können sich im Laufe der Zeit durch Produktaktualisierungen ändern. WeCo behält sich das Recht vor, Produkte ohne Vorankündigung und ohne daraus resultierende Schäden vom Markt zu nehmen.
4. Produktions- und Auftragsmanagement
Der Kunde kann die Produktion eines Produkts außerhalb des regulären Sortiments anfordern, um ein Projekt abzuschließen oder eine Erweiterung zu gewährleisten. Sofern die Rohstoffe nicht bei WeCo oder am Markt verfügbar sind, teilt WeCo die produzierbare Stückzahl nach Prüfung der Rohstoffverfügbarkeit mit. Ist die Produktion einer Sonderanfertigung nicht möglich, benachrichtigt WeCo den Kunden innerhalb von 30 Tagen nach dessen Anfrage.
Im Falle der Nichtverfügbarkeit oder aufgrund von Schwierigkeiten bei der Beschaffung von Rohstoffen oder Halbfertigprodukten eines Produkts, dessen Produktion nach einer von WeCo bestätigten Bestellung geplant wurde, und falls der Kunde das Produkt bereits bestellt und bezahlt hat, kann WeCo innerhalb von 45 Tagen ab der ursprünglichen Bestellung die Rückerstattung des gezahlten Betrags oder den Austausch des bestellten Modells gegen ein gleichwertiges anbieten, ohne dass dem Kunden dadurch ein Schaden entsteht. Der Käufer ist seinerseits verpflichtet, seine Kunden über solche Änderungen in der Lieferung und/oder die Unmöglichkeit der Lieferung zu informieren.
5. Verpackung
WeCo-Produkte werden in unterschiedlichen Verpackungskategorien angeboten. Lithiumbatterien sind in Kartons verpackt, die den Anforderungen der UN38.3 entsprechen und sowohl nach den europäischen Vorschriften für den Straßengüterverkehr (ADR) als auch nach den Vorschriften für den Seetransport (IMDG) zertifiziert sind. Wechselrichter und Zubehör sind in Karton und Kunststoff verpackt.
Sämtliche Verpackungen müssen auf Kosten und Sorgfalt des Kunden entsorgt werden. Dabei sind die Bestimmungen der jeweiligen Gemeinde oder des Ortes, an dem die Verarbeitung oder Installation der Ware erfolgt, zu beachten. Die Verpackungen von WeCo sind mit Informationen und Piktogrammen versehen, die für die korrekte Verwendung und Entsorgung hilfreich sind. Sofern dies nach geltendem Recht zulässig ist, sollte der Käufer die Verpackungen wiederverwenden, um die Umweltbelastung zu minimieren.
6. Produktbewertung, Installation, Wartung und technische Standards
Die Installation, der Betrieb und die Wartung von WeCo-Produkten erfordern eine entsprechende fachliche Vorbereitung. Der Käufer erklärt, über die erforderlichen technischen und fachlichen Kenntnisse zu verfügen, um die Auswahl der gekauften Produkte beurteilen zu können. Da sich die Datenblätter im Laufe der Zeit ändern können, ist der Kunde verpflichtet, vor dem Kauf die aktuellste Version des Datenblatts bei WeCo anzufordern.
Der Käufer erklärt außerdem, ausreichende Informationen über das Produkt erhalten zu haben sowie eine Kopie der allgemeinen Installations-, Gebrauchs- und Wartungsanleitung erhalten, analysiert und vollständig verstanden zu haben, die er in allen ihren Teilen ausdrücklich akzeptiert.
Darüber hinaus erklärt es, dass es WeCo bei der Lieferung der Produkte an die Endabnehmer, der Schulung und Information dieser Personen über das Produkt, die Installations- und Gebrauchsverfahren, die Wartung und den betriebsbereiten Installationsort ersetzen wird. Dies ist unerlässlich für die Einhaltung der Garantiebedingungen, für das ordnungsgemäße Funktionieren des Produkts und für die Gewährleistung der Betriebssicherheit, um einen maximalen Schutz von Menschen und Häusern zu gewährleisten.
7. Warnhinweise und wesentliche Nutzungs- und Wartungsbedingungen
Die Gebrauchs- und Wartungsanleitung ist Bestandteil des Angebots und des Vertrags und muss vor dem Kauf des Produkts gelesen und verstanden werden. Die Bewertung der technischen Funktionen der Produkte muss mit Unterstützung eines qualifizierten Technikers erfolgen.
Wechselrichter und Batterien erfordern regelmäßige Wartung gemäß Bedienungsanleitung. Einige Basisfunktionen müssen in regelmäßigen Abständen überprüft und gegebenenfalls gewartet werden. Batterien sollten mindestens einmal monatlich vollständig aufgeladen werden und dürfen bei Lagerung nicht länger als 30 Tage ungeladen bleiben. Jegliche Wartung, Reparatur, Modifikation, Wiederverwendung oder Eingriffe durch Dritte, die nicht ausdrücklich schriftlich von WeCo autorisiert wurden, sind untersagt.
Jeglicher unbefugter Eingriff führt zum Verlust der Garantie und WeCo lehnt jegliche zivil- und strafrechtliche Haftung für Folgen ab, die sich aus den Handlungen unbefugter Dritter ergeben.
Zur Einhaltung lokaler Vorschriften kann für Installationen mit WeCo-Produkten zusätzliche Ausrüstung (z. B. Sicherheits- und/oder Signalgeräte) erforderlich sein. Diese Ausrüstung wird nicht von WeCo bereitgestellt; sie kann zwar im Handbuch zu Informationszwecken aufgeführt sein, unterliegt jedoch den Anforderungen des jeweiligen Installationslandes. Die Auswahl und korrekte Dimensionierung dieser Ausrüstung liegt in der alleinigen Verantwortung des Käufers bzw. des von ihm beauftragten Planers; WeCo haftet nicht für Fehler bei der Bestimmung oder Dimensionierung.
Die Produkte von WeCo müssen von Drittanbietern installiert, in Betrieb genommen, verifiziert und gewartet werden, die die gesetzlichen Anforderungen des jeweiligen Landes erfüllen und den geltenden Gesetzen und technischen Normen entsprechen.
WeCo führt keine Installationen, Wartungsarbeiten oder Überprüfungen an den verkauften Produkten durch; diese Tätigkeiten liegen in der alleinigen Verantwortung des Benutzers.
Die Nichteinhaltung der Bedienungsanleitung, der Wartungsfristen, der Ladevorschriften und der geltenden Bestimmungen kann zu Fehlfunktionen und Gefahren für Personen und Sachen führen und die Gewährleistung einschränken oder zum Verlust des Garantieanspruchs zur Folge haben. Mit dem Kauf und der Nutzung von WeCo-Produkten erklären Sie sich mit diesen Bedingungen uneingeschränkt einverstanden. Dies gilt unbeschadet zwingender gesetzlicher Bestimmungen.
Darüber hinaus muss der Käufer im Falle eines Produktrückrufs durch WeCo zur Überprüfung oder zum Austausch aktiv am Rückrufprozess teilnehmen, indem er seine Kunden informiert und gegebenenfalls Sicherheitsmaßnahmen ergreift. Sollte WeCo eine kritische Firmware veröffentlichen, stellt WeCo diese auf der Website und der Überwachungsplattform bereit. In jedem Fall benachrichtigt WeCo seine Kunden per E-Mail, die diese dann aktualisieren oder ihre Kunden über die Notwendigkeit eines Firmware-Updates informieren können. Kritische Firmware muss innerhalb von 60 Tagen nach Benachrichtigung durch WeCo installiert werden. Wird die Aktualisierung nicht innerhalb dieser Frist durchgeführt, erlischt die Garantie.
Der Käufer übernimmt die volle Verantwortung für die oben genannten Punkte und verpflichtet sich, WeCo von jeglichen nachteiligen Folgen freizustellen, die sich aus der Verletzung dieser Verpflichtungen ergeben. Im Falle eines Produktrückrufs kann WeCo ein gleichwertiges Ersatzprodukt bereitstellen, um die Unannehmlichkeiten für den Endverbraucher so gering wie möglich zu halten. WeCo liefert die Ersatzprodukte und holt die zurückgerufenen Produkte an dem Ort ab, an dem WeCo die Originalware geliefert hat.
8. Preise & Angebot - Solve et repete
Die Produktpreise beziehen sich auf die Preisliste, die zum Zeitpunkt der Annahme des Verkaufsangebots durch den Käufer bzw. der Auftragsbestätigung durch WeCo gültig war. WeCo behält sich das Recht vor, die Preisliste jederzeit im Einklang mit seinen Geschäfts- und Industriestrategien zu ändern.
Sollten die Kosten für Rohstoffe, Arbeitskräfte oder andere Faktoren, die zu einer signifikanten Erhöhung der Produktionskosten führen, steigen, ist WeCo verpflichtet, dem Kunden die neuen Preise mitzuteilen. Der Kunde kann diese akzeptieren oder vom Auftrag zurücktreten, ohne Anspruch auf Entschädigung zu haben. Zahlungen erfolgen gemäß den Angaben im Verkaufsangebot oder in der Auftragsbestätigung.
Sofern darin keine andere Vereinbarung getroffen wurde, ist die Zahlung der vereinbarten Gebühr zu folgenden Bedingungen zu leisten:
- Eine Anzahlung von 30 % ist innerhalb von 10 Tagen nach Auftragsbestätigung oder Angebotsannahme fällig. Der Restbetrag wird nach Bekanntgabe der Lieferbereitschaft der Ware versandt.
Zahlungen und sonstige an WeCo geschuldete Beträge sind auf das Bankkonto von WeCo oder auf das Bankkonto eines Kreditinstituts zu leisten, mit dem WeCo Finanzierungs- und/oder Abtretungsvereinbarungen getroffen hat. WeCo wird Ihnen in beiden Fällen die Bankverbindung für die Zahlung der fälligen Beträge mitteilen.
Die Zahlung des vom Käufer geschuldeten Betrags darf über die in den geltenden gesetzlichen Bestimmungen und diesem Vertrag festgelegten Fristen hinaus weder ausgesetzt noch verzögert werden. Der Käufer ist in jedem Fall nicht berechtigt, Ansprüche, Klagen oder Einwände geltend zu machen, solange er die an WeCo geschuldeten Beträge nicht vollständig bezahlt hat. Die in Artikel 15 genannten Garantiebedingungen gelten nur für Produkte, die vom Käufer vollständig bezahlt wurden.
Jegliche Verzögerung oder Unregelmäßigkeit bei Zahlungen berechtigt WeCo zu Folgendem:
- Die laufenden Lieferungen sind auszusetzen, auch wenn sie nicht mit der fälligen Zahlung in Zusammenhang stehen.
- Die Zahlungs- und Rabattmethoden für nachfolgende Lieferungen können geändert werden, beispielsweise durch die Forderung nach Vorauszahlung oder die Ausstellung zusätzlicher Garantien;
- WeCo kann ab dem Fälligkeitsdatum der Zahlung und ohne vorherige Mahnung Verzugszinsen auf den noch ausstehenden Betrag bis zur Höhe des gesetzlich für Handelsgeschäfte vorgesehenen Zeitraums verlangen, unbeschadet des Rechts von WeCo, Schadensersatz für den entstandenen größeren Schaden zu fordern.
9. Eigentumsvorbehalt und Schutz des geistigen Eigentums
Die gelieferten Produkte bleiben bis zur vollständigen Bezahlung des Vertragspreises gemäß den Zahlungsbedingungen Eigentum von WeCo. Es ist strengstens untersagt, das Produkt zu zerlegen, die Typenschilder zu entfernen, das Herstellerlogo zu verdecken, das Produkt mit anderen Logos oder Markenzeichen zu versehen oder sonstige Veränderungen, auch ästhetische, am Produkt vorzunehmen.
Plagiat oder die Verwendung von Technologien, die aus WeCo-Studien stammen, sind verboten und werden mit einer Geldstrafe von 250.000,00 Euro pro plagiiertem Produkt geahndet, unbeschadet etwaiger darüber hinausgehender Schäden.
Der Käufer ist verpflichtet, seinen Kunden darauf hinzuweisen, dass er die Technologie und das Know-how von WeCo-Produkten weder plagiieren, dekonstruieren noch anderweitig verwenden darf. Ein Verstoß gegen diese Verpflichtung zieht eine Vertragsstrafe in Höhe von 250.000,00 € nach sich, unbeschadet etwaiger darüber hinausgehender Schadensersatzansprüche.
Der Käufer erklärt hiermit, dass er den vorgenannten Betrag für angemessen hält und verzichtet auf jegliche Einwände in dieser Hinsicht.
10. Bedingungen und Lieferzeiten
Sofern nichts anderes vereinbart ist, erfolgt die Lieferung der Produkte ab Werk (EX WORKS) gemäß Incoterms 2020 oder der jeweils gültigen Fassung. Daher gehen die Risiken im Zusammenhang mit der Lieferung auf den Käufer über, sobald die Produkte in Rechnung gestellt und zur Abholung bereitgestellt werden.
Die Lieferung ab Werk kann aus Italien oder China erfolgen.
Falls die Ware nicht innerhalb von 10 Tagen nach Benachrichtigung abgeholt wird, kann WeCo eine Entschädigung für die Lagerkosten verlangen, unbeschadet des Rechts, einen höheren Schadenersatz zu verlangen, sofern die Ware in ein Lagerhaus seiner Wahl transportiert wird.
Bei anderen Lieferbedingungen als EX WORKS dienen die Liefertermine nur zur Orientierung, und WeCo haftet nicht für Schäden, die dem Käufer durch eine zu frühe oder verspätete Lieferung entstehen.
Wenn der Käufer mit den Zahlungen für andere Rechnungen nicht auf dem Laufenden ist, kann WeCo die Lieferungen aussetzen, bis der Käufer die fälligen Beträge bezahlt hat, ohne dass der Käufer Ansprüche oder Forderungen auf Entschädigung oder Schadensersatz geltend machen kann.
Die in diesem Dokument angegebenen Transportkosten sind unverbindlich und dienen lediglich der Orientierung. Der Produktpreis bleibt unverändert, während die Versandkosten vor Versand der Ware auf Basis der aktuellen Tarife der Spediteure und der Marktlage angepasst werden können. WeCo verkauft ab Werk China (Incoterms 2020). Transportangebote am Bestimmungsort, die auf Anfrage des Kunden erstellt werden, dienen lediglich der Information und ändern nichts am vertraglich vereinbarten Lieferort, der weiterhin ab Werk China (Incoterms 2020) gilt. Mit der Annahme dieses Dokuments erklärt sich der Kunde damit einverstanden, dass der Transportpreis vor dem Versand erneut bestätigt wird.
11. Lieferverzögerungen und Widerrufsrecht
Die im angenommenen Kaufauftrag oder in der Auftragsbestätigung angegebenen Lieferbedingungen sind lediglich Richtwerte. WeCo haftet nicht für die nicht fristgerechte Erfüllung seiner vertraglichen Verpflichtungen, soweit diese Nichterfüllung direkt oder indirekt auf Folgendem beruht:
- Ursachen, die nicht von Ihnen zu vertreten sind und/oder höhere Gewalt und/oder das Handeln Dritter.
- Handlungen (oder Unterlassungen) des Käufers, einschließlich der Nichtbereitstellung der für WeCo erforderlichen Informationen und Genehmigungen, um mit der Lieferung der Produkte fortfahren zu können.
- Nichterfüllung der Zahlungsbedingungen durch den Käufer.
- Unmöglichkeit der Beschaffung von Komponenten und/oder Dienstleistungen, die für die Lieferung der Produkte erforderlich sind.
- Verzögerungen bei See- oder Landtransporten.
Sollte sich die Lieferung aus irgendeinem Grund und somit auch außerhalb der vorgenannten Fälle um mehr als 120 Tage gegenüber der ursprünglich vereinbarten Lieferfrist verzögern, haben beide Parteien das Recht, innerhalb der folgenden 30 Tage durch schriftliche Mitteilung, die per Einschreiben oder auf gleichwertigem Wege zu versenden ist, vom Vertrag zurückzutreten, mit der Folge der Rückerstattung des bereits gezahlten Betrags und dem gegenseitigen Verzicht auf weitere Ansprüche.
12. Technische Normen, Werbung und Haftungsbeschränkung.
Der Käufer darf sich bei der Beschreibung und Definition von WeCo-Produkten gegenüber seinen Kunden in jeglichem Dokument auf die wesentlichen Merkmale der Produkte selbst beschränken, die im Handbuch, auf der Website des Verkäufers sowie in den Bedingungen der beschränkten Garantie angegeben sind.
Es ist dem gewerblichen Käufer untersagt, auf seinen Webseiten, in Katalogen oder technischen und illustrativen Dokumenten, die WeCo auf seiner Webseite veröffentlicht hat, zu berichten, da diese regelmäßig aktualisiert werden können. Ein Verstoß gegen diese Vereinbarung führt zum ausdrücklichen Ausschluss von der Haftung von WeCo, falls die bereitgestellten Daten fehlerhaft oder veraltet sind. Der gewerbliche Käufer ist hingegen berechtigt, Hyperlinks zur WeCo-Seite des jeweiligen Produkts auf seinen Webseiten einzufügen.
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die weltweite Haftung von WeCo und schließen jegliche andere ausdrückliche oder stillschweigende gesetzliche und sonstige kommerzielle Gewährleistung aus. WeCo haftet in keinem Fall für indirekte, Folge- oder Nebenschäden, die dem Käufer oder seinen Kunden entstehen, wie beispielsweise Produktionsausfall, Einkommens- oder Gewinnverlust, Leistungs- oder Verfügbarkeitsverluste, Ersatzkosten, Ausfallzeiten, Wartezeiten, Arbeitskosten, Investitionskosten und sonstige finanzielle Ansprüche Dritter usw.
Das Vorliegen eines Schadens ist WeCo unverzüglich zu melden. Die in dieser Klausel enthaltene Haftungsbeschränkung hat Vorrang vor allen anderen Bestimmungen in anderen Vertragsdokumenten, die diesen AGB widersprechen oder mit ihnen unvereinbar sind.
13. Schulung, Information und Verantwortung
WeCo bietet dem Kunden Schulungen und Informationsmaterialien an, die ein korrektes Verständnis des Produkts sowie seiner Installation, Inbetriebnahme, Nutzung und Wartung gewährleisten sollen. Der Kunde erkennt die Bedeutung dieser Schulungen an und verpflichtet sich, daran teilzunehmen bzw. deren Nutzung durch sein technisches und kaufmännisches Personal sicherzustellen.
Der Kunde erkennt an, dass die Produktgarantie und die Haftung entlang der Lieferkette unterschiedliche und sich nicht überschneidende Konzepte darstellen:
- Die Garantie deckt die Vertragswidrigkeit des Produkts ab, die auf einen Fehler des Herstellers zurückzuführen ist, und zwar im Rahmen der Bedingungen und Grenzen der Vertragsdokumentation und der geltenden Rechtsvorschriften.
- Stattdessen wird die Verantwortung entlang der gesamten Wertschöpfungskette geteilt – von der Herstellung des Produkts über dessen Verwahrung, Installation, Inbetriebnahme und Wartung bis hin zur endgültigen Nutzung. Jeder Beteiligte (Hersteller, Händler, Installateur, Instandhalter, Nutzer) ist für die Pflichten und Tätigkeiten verantwortlich, die in seinen Zuständigkeitsbereich fallen.
Der Kunde verpflichtet sich daher, die erhaltenen technischen und sicherheitsrelevanten Informationen sowie die korrekte Unterscheidung zwischen Gewährleistungsumfang und Haftungsumfang klar und dokumentiert an seine Kunden und Endnutzer weiterzugeben, damit jeder Beteiligte seine Rolle kennt. Der Kunde erklärt, die Gebrauchs- und Lageranleitung, die von der WeCo-Website heruntergeladen werden kann, gelesen und verstanden zu haben.
14. Patente und/oder Modelle, Entwürfe, Konstruktionstechniken, Funktionen oder Steuerungslogiken
Sämtliche Technologien, Entwürfe, Erfindungen, Arbeiten, Zeichnungen, Prozesse, Know-how, Software, Berechnungen, Handbücher, Methoden, Lösungen, Ideen, Verbesserungen, Innovationen, Modifikationen, Beiträge und allgemein alle damit verbundenen Informationen oder Dokumentationen, die von WeCo im Rahmen des Angebots oder der Lieferung entwickelt oder bereitgestellt werden, bleiben jederzeit ausschließliches Eigentum von WeCo und gelten als Geschäftsgeheimnisse.
Sämtliche Dokumente jeglicher Art, die WeCo dem Kunden übergibt, sowie deren Inhalt sind ausschließliches Eigentum von WeCo und dürfen vom Kunden ausschließlich für die Installation, den Betrieb und die Wartung der gelieferten Waren verwendet werden. Die Weitergabe an Dritte ist ohne die vorherige ausdrückliche schriftliche Zustimmung von WeCo nicht gestattet.
Der Käufer trägt die alleinige Verantwortung für jegliche Verletzung gewerblicher Schutzrechte und unterliegt gerichtlichen Sanktionen, einschließlich Ansprüchen auf zusätzlichen Schadenersatz, zusätzlich zu der in Artikel 9 genannten Strafe.
Das Cloud-Überwachungssystem wird für einen begrenzten Zeitraum kostenlos angeboten. WeCo kann den Dienst jederzeit für Wartungs- oder Aktualisierungsarbeiten, auch über längere Zeiträume, unterbrechen oder nach eigenem Ermessen ändern oder aussetzen; dies stellt keinen Schaden für den Nutzer dar, der hiermit auf jegliche Einwände in diesem Zusammenhang verzichtet.
Das Überwachungssystem ist möglicherweise nicht in der Lage, historische Daten zu speichern, und ein etwaiger Datenverlust stellt keinen Schaden für den Benutzer dar.
WeCo kann diesen Service nach Ablauf der Produktgarantiezeit einstellen und den Kunden mindestens 30 Tage im Voraus darüber informieren. Der Kunde kann die verfügbaren Daten im CSV-Format herunterladen; nach Ablauf von 30 Tagen können die Daten endgültig gelöscht werden.
Der Überwachungsdienst wird dem Produkteigentümer gemäß den bei der Registrierung in der App und/oder im Portal akzeptierten Regeln angeboten; in jedem Fall erklärt der Käufer, die Dokumentation zu diesem Dienst sowie zum Datenspeicherungsdienst geprüft zu haben.
15. Garantie
WeCo gewährt für die gelieferten Produkte eine Gewährleistung von zwölf (12) Monaten ab Lieferung gegen Herstellungs-, Verarbeitungs- oder Materialfehler gemäß den Bestimmungen des geltenden europäischen Rechts. Im Rahmen dieser Gewährleistung verpflichtet sich WeCo, nach eigenem Ermessen und in jedem Fall, in dem es dies für angemessen hält, die Ware oder Teile, die aufgrund eines Fehlers von WeCo tatsächlich mangelhaft sind, zu reparieren oder zu ersetzen.
Sofern zusätzliche Garantien zur Erweiterung der gesetzlichen Gewährleistung gewährt wurden, gelten diese gemäß den Gewährleistungsvereinbarungen zwischen WeCo und dem Kunden; mit der Klarstellung, dass ein Verstoß gegen die für die zweite Garantie vorgesehenen Regeln automatisch auch zum Verlust der ersten Garantie führt.
Bei einer Installation, die nicht den Anforderungen von WeCo entspricht, erlischt jeglicher Garantieanspruch.
Etwaige beanstandete Mängel müssen vom Käufer innerhalb von 8 Tagen nach Lieferung des Produkts oder, falls sie verdeckt sind, nach ihrer Entdeckung schriftlich an WeCo gemeldet werden, in jedem Fall jedoch innerhalb der oben genannten zwölfmonatigen Verjährungsfrist.
Der Käufer ist verpflichtet, das Produkt in einer UN-38.3-Standardverpackung für Batterien zu liefern oder zur Abholung bereitzustellen. Bei anderen Produkten muss die Verpackung der Originalverpackung entsprechen, um einen ausreichenden Schutz der Ware während des Transports zu gewährleisten. Sämtliche Kosten, die durch den Transport der Ware, Zölle, Gebühren usw. oder durch die Demontage oder Montage reparierter oder ersetzter Teile entstehen, trägt der Käufer.
Die Garantie ist nur dann gültig und wirksam, wenn Transport, Lagerung, Montage, Installation, Wartung, Inbetriebnahme, Betrieb und Instandhaltung des Produkts ordnungsgemäß von Personal durchgeführt wurden, das über die im jeweiligen Land erforderlichen technischen Qualifikationen verfügt, und die Installationen und Wartungsarbeiten müssen in jedem Fall gemäß den von WeCo bereitgestellten Bedienungsanleitungen durchgeführt worden sein.
Die Garantie gilt nicht bei normalem Verschleiß, sei es durch Betrieb oder äußere Einflüsse, oder bei außergewöhnlichem Verschleiß oder Ausfällen aufgrund unsachgemäßer Verwendung oder äußerer Faktoren wie übermäßiger Feuchtigkeit, Staub, Korrosion, elektromagnetischen Störungen, elektrostatischer Entladung usw. Leistungselektronik und Akkumulatoren weisen im Laufe ihrer Lebensdauer einen mit der Zeit zunehmenden Leistungsabfall auf; solche Leistungsprognosen sind nicht von der Garantie abgedeckt, da sie ein typisches und bekanntes Verhalten dieser Produkte darstellen.
Die Garantie deckt keine Mängel ab, die auf Unfälle, höhere Gewalt, unsachgemäße Behandlung, Reparaturen, die nicht von WeCo durchgeführt wurden, die Nichtbeachtung der Gebrauchsanweisung und allgemein der Anweisungen in den Installations-, Nutzungs- und Wartungshandbüchern des Produkts oder auf Fahrlässigkeit oder Inkompetenz des Personals des Käufers oder Dritter zurückzuführen sind. Ebenso wenig deckt die Garantie Mängel ab, die durch Transport, unsachgemäße Verwendung und Lagerung oder allgemein durch Ursachen entstehen, die nicht von WeCo zu vertreten sind oder außerhalb deren Einflussbereich liegen. Kosmetische Schäden, die die Funktionalität des Produkts nicht beeinträchtigen, sind ebenfalls nicht von der Garantie abgedeckt.
Jedes von WeCo im Rahmen der Garantie ersetzte Produkt kann ein generalüberholtes Gebrauchtprodukt oder ein neues Produkt sein und weist eine Restleistung auf, die der des Originalprodukts zum Zeitpunkt des Austauschs entspricht.
Der Käufer verliert das Gewährleistungsrecht, wenn er nicht alle von WeCo angeforderten angemessenen Prüfungen zulässt oder wenn er die defekten Produkte nicht innerhalb von 10 Tagen nach Aufforderung zurücksendet.
An WeCo zurückgesandte Produkte, die aufgrund von Mängeln reklamiert wurden, werden geprüft und getestet, um Art und Ursache des Mangels zu ermitteln. Wurden die Produkte manipuliert oder verändert, wird die Prüfung abgebrochen und das Produkt kann vom Kunden auf eigene Kosten abgeholt werden. WeCo behält sich das Recht vor, die Kosten für die durchgeführten Analysen in Rechnung zu stellen.
Im Falle eines Defekts, einer Störung oder eines allgemeinen Problems, das nicht zum normalen Betrieb der Maschine gehört, ist der Benutzer verpflichtet, die Maschine unverzüglich zu demontieren und zu sichern, um weitere Schäden oder potenzielle Gefahren für Personen und/oder Sachen zu vermeiden.
Der Käufer oder dessen Kunde ist nicht berechtigt, Reparaturen selbst oder durch Dritte durchzuführen. Die Gewährleistung erlischt automatisch, wenn der Käufer, Kunde oder Dritte ohne vorherige schriftliche Zustimmung von WeCo Eingriffe, Änderungen oder Reparaturen vornehmen oder nicht unverzüglich geeignete Maßnahmen ergreifen, um eine Verschlimmerung des Schadens zu verhindern.
Die Garantie schließt in jedem Fall die Haftung von WeCo für Mängel, auch versteckte, nach Ablauf der oben genannten zwölfmonatigen Frist aus. Die Reparatur und/oder der Austausch eines defekten Bauteils der Lieferung ändern nichts am Beginn und Ende der Garantiezeit für die gesamte Lieferung.
Nach einer regulären Beschwerde des Käufers und sofern diese begründet ist, kann WeCo nach eigenem Ermessen folgende Maßnahmen ergreifen:
- defekte Produkte reparieren;
- Beim Käufer sind unentgeltlich (DAP Incoterms 2020, Lieferung bis Straßenebene) Produkte gleicher Art und Menge wie die als mangelhaft befundenen Produkte zu liefern;
- WeCo stellt dem Käufer eine Gutschrift in Höhe des Verkaufspreises von WeCo an seinen Vertriebspartner aus, wenn der Mangel innerhalb eines Jahres nach dem Verkauf der Ware auftritt.
Im Rahmen der Leistungsgarantie kann WeCo, sobald die Einhaltung der Installationsvorschriften und das Fehlen von Anzeichen, die die Leistung des Geräts beeinträchtigt haben könnten, nachgewiesen wurden, eine Entschädigung gemäß den Garantiebedingungen leisten oder einen Ersatz durch ein gleichwertiges Produkt hinsichtlich Leistung und Nutzungsdauer bereitstellen, selbst wenn dieses sich optisch vom Original unterscheidet.
Wenn WeCo sich für eine Entschädigung entscheidet, wird diese nach Prüfung der als mangelhaft deklarierten Produkte am angegebenen WeCo-Standort ausgestellt.
Als defekt oder funktionsunfähig deklarierte Produkte gehen in das Eigentum von WeCo über.
In den oben beschriebenen Fällen a) und b) gibt es absolut keine Vorkehrungen für die Demontage, Montage, elektrische Konformität des Zubehörsystems und Zertifizierung des neu gelieferten Produkts, die stets und in jedem Fall in der Verantwortung des Käufers durch Drittunternehmen liegen, die über die entsprechenden technischen Anforderungen verfügen.
Falls die an den Produkten festgestellten Mängel nicht auf die Verantwortung von WeCo zurückzuführen sind, wird WeCo den Käufer informieren und einen Kostenvoranschlag erstellen, der vom Kunden innerhalb von 30 Tagen akzeptiert werden muss: Die Kosten für die Reparatur und den Ersatz der Produkte werden berechnet und dem Käufer in Rechnung gestellt, der den entsprechenden Betrag unverzüglich zu zahlen hat.
Falls das Angebot nicht innerhalb von 30 Tagen angenommen wird, kann WeCo die Versendung des Produkts im aktuellen Zustand veranlassen, sofern dies nach den Transportvorschriften für das jeweilige Produkt zulässig ist. Sollten die ADR-Transportvorschriften den Versand im aktuellen Zustand nicht zulassen, wird das Produkt ohne weitere Benachrichtigung in Entsorgungszentren entsorgt.
Technische Eingriffe vor Ort werden nicht durchgeführt, es sei denn, sie werden ausdrücklich angefordert und mit WeCo zu vorher festgelegten Tarifen vereinbart. Jegliche Gewährleistungsmaßnahmen und/oder die Behebung von Problemen im Zusammenhang mit verkauften Waren erfolgen ausschließlich am Hauptsitz des verkaufenden Unternehmens oder in dessen Niederlassungen.
WeCo garantiert die Leistungsfähigkeit seiner Produkte über die gesetzliche Gewährleistungsfrist hinaus, sofern bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind.
Für Einzelheiten verweisen wir auf die Garantiebedingungen der einzelnen Produkte, deren Annahme der Kunde durch Unterzeichnung dieser AGB ausdrücklich erklärt. Diese enthalten: a) Angaben zur Leistungsgarantie; b) Garantieausschlüsse; c) die zwingenden Bedingungen für Installation und Betrieb; d) die Bedingungen für die Inanspruchnahme der Garantie.
16. Lebensende – Entsorgung und Haftung
Nach Ablauf der Betriebsdauer der Batterie, d. h. wenn sie ihre Speicherfunktion nicht mehr erfüllen kann, kann der Kunde das Gerät auf eigene Kosten und für eigene Verantwortung zu WeCo oder einer mit WeCo verbundenen Sammel-/Entsorgungsstelle bringen. Der Kunde ist allein verantwortlich für den Ausbau/die Demontage aus dem Werk, die Sicherheit, die für den Transport gefährlicher Güter geeignete Verpackung und die Organisation des Transports (einschließlich aller Zoll- und Versicherungsformalitäten). Die Gefahr geht mit der Übergabe an den angegebenen Empfänger auf den Kunden über.
WeCo ist nicht verantwortlich für die Demontage, den Transport oder die Organisation von Kundendienstleistungen im Zusammenhang mit dem Lebensende der Batterie; die Tätigkeit von WeCo beschränkt sich darauf, die Entsorgung/das Recycling/die Wiederverwendung der Batterie zu übernehmen und zu verwalten, sobald diese an WeCo oder ein angeschlossenes Zentrum geliefert wurde.
Die Bestimmung kann eine vorherige schriftliche Genehmigung (RMA) erfordern. WeCo behält sich das Recht vor, nicht konforme Pakete abzulehnen (z. B. beschädigte oder nicht inerte Batterien, nicht gemäß ADR/IATA/IMDG verpackte Pakete, fehlende oder unvollständige Kennzeichnung/Dokumentation). Die Wiederverwendung oder Rückgewinnung von Komponenten liegt im Ermessen von WeCo und wird nicht vergütet, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde. Diese Klausel lässt zwingende gesetzliche Verpflichtungen unberührt.
Die Entscheidung, ob die Batterie entsorgt, recycelt oder wiederverwendet werden soll, auch für andere Zwecke, obliegt stets dem Hersteller. Dieser kann die Batterie alternativ und nach eigenem Ermessen auch teilweise recyceln. Kunden, die das Produkt nicht mehr verwenden können, müssen WeCo schriftlich informieren. WeCo ist dann berechtigt, die Rücksendung der Batterie an den Firmensitz oder eine von WeCo benannte Sammelstelle zu verlangen. Die Transportkosten, einschließlich der Verpackung, trägt der Kunde, die Entsorgungs- oder Recyclingkosten hingegen der Hersteller. Die Mitteilung muss in jedem Fall die ausdrückliche Genehmigung für WeCo enthalten, die Batterie und alle ihre Komponenten endgültig einzubehalten. Der Kunde verzichtet in diesem Fall auf alle diesbezüglichen Ansprüche.
17. Zulage
Die Haftung von WeCo, sei es aus der Erfüllung oder Nichterfüllung des Vertrags, aus der Gewährleistung, aus rechtswidrigen Handlungen oder aus Gefährdungshaftung, darf in keinem Fall ohne Möglichkeit der Abweichung, Ausnahme oder besonderer Bedingung den Wert des Produkts zum Zeitpunkt des Kaufs, auf das sich diese Haftung bezieht, übersteigen.
WeCo haftet in keinem Fall für entgangenen Gewinn, Imageschäden aufgrund von Nutzungsausfall oder technischen Stillständen des Produkts oder zugehöriger Maschinen, für Ansprüche des Käufers und/oder Dritter im Zusammenhang mit den vorgenannten Schäden oder für sonstige Schäden, einschließlich indirekter oder Folgeschäden. Die Begutachtung des behaupteten Schadens erfolgt in jedem Fall am von WeCo angegebenen Ort und in der oben beschriebenen Weise.
Die Kosten für die Demontage der Produkte, deren Verpackung und Versand sowie alle Kosten im Zusammenhang mit rechtlichen und administrativen Verpflichtungen trägt ausschließlich der Käufer.
18. Vertraulichkeit
Der Käufer verpflichtet sich, die von WeCo erhaltenen und/oder erlangten Informationen/Daten/Zeichnungen/Kenntnisse/Dokumentationen vertraulich zu behandeln und deren Nutzung sowie den Zugriff darauf auf Zwecke im Zusammenhang mit der Vertragserfüllung zu beschränken. Vertrauliche Informationen/Dokumentationen dürfen ohne vorherige schriftliche Zustimmung von WeCo nicht vervielfältigt werden; alle Kopien sind auf Verlangen von WeCo unverzüglich zurückzugeben.
Die vorstehenden Bestimmungen gelten nicht für Informationen, die: öffentlich sind oder öffentlich werden, ohne dass dies durch die Offenlegung durch den Käufer, seine Mitarbeiter oder Kooperationspartner geschieht, oder die aufgrund einer schriftlichen Genehmigung von WeCo an Dritte weitergegeben werden dürfen.
19. Verschiedenes
Die Abtretung von Rechten oder Pflichten aus diesem Vertrag durch den Käufer ohne vorherige schriftliche Zustimmung von WeCo ist unwirksam. WeCo ist berechtigt, Ansprüche aus diesem Vertrag jederzeit nach schriftlicher Benachrichtigung des Käufers an Dritte abzutreten.
Die vollständige oder teilweise Ungültigkeit einer oder mehrerer Klauseln dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen hat keinen Einfluss auf die Gültigkeit der übrigen Klauseln, die daher zwischen den Parteien weiterhin wirksam bleiben.
Es wird klargestellt, dass jegliche Duldung von Verstößen gegen diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen in keiner Weise als Verzicht von WeCo auf die Ausübung der damit verbundenen oder sich daraus ergebenden Rechte und Befugnisse ausgelegt werden darf.
Der Käufer wählt für alle Zwecke die im Angebot angegebene Adresse als seinen Sitz. Änderungen des Sitzes haben für WeCo keine Auswirkungen und können erst dann angefochten werden, wenn WeCo die entsprechende Mitteilung per Einschreiben mit Rückschein oder zertifizierter E-Mail erhalten hat.
Änderungen dieses Vertrags bedürfen der Schriftform.
Die maßgebliche Sprache dieser Vereinbarung ist Italienisch, und im Falle von Widersprüchen zwischen den verschiedenen übersetzten Fassungen dieses Dokuments ist die italienische Fassung maßgebend.
Der Überwachungsdienst wird von WeCo kostenlos und gemäß den Allgemeinen Geschäftsbedingungen angeboten; mit der Unterzeichnung dieses Dokuments erklärt der Käufer, das entsprechende Dokument bezüglich des Fernüberwachungsdienstes und der Datenspeicherung gelesen zu haben.
20. Anwendbares Recht und ausschließlicher Gerichtsstand
Diese Allgemeinen Verkaufsbedingungen und die damit verbundenen Lieferverträge unterliegen italienischem Recht.
Alle Streitigkeiten im Zusammenhang mit Verträgen, auf die diese Allgemeinen Verkaufsbedingungen Anwendung finden, einschließlich solcher, die deren Auslegung, Durchführung und Beendigung betreffen, unterliegen der ausschließlichen Zuständigkeit des Gerichts von Florenz, wobei die Wahl des Gerichtsstands durch den Käufer kategorisch und nicht einschränkend ausgeschlossen ist.
21. Folgeaufträge und Gültigkeit der Annahme dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen
Die ausdrückliche Annahme dieser Allgemeinen Verkaufsbedingungen, einschließlich der gemäß Artikel 1341 und 1342 des italienischen Zivilgesetzbuches speziell genehmigten Klauseln, bleibt gültig und wirksam und erstreckt sich ohne weitere Unterschrift auf alle nachfolgenden Bestellungen, die sich auf dieselben Allgemeinen Verkaufsbedingungen beziehen.
Im Falle einer Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen benachrichtigt WeCo den Kunden über den neuen Text. Dieser gilt ausschließlich für Bestellungen, die nach der jeweiligen Annahme aufgegeben werden. Der Kunde hat jederzeit das Recht, seine Zustimmung schriftlich per Einschreiben mit Rückschein (PEC) oder auf gleichwertigem Wege zu widerrufen, auch für noch nicht angenommene Bestellungen. Ein solcher Widerruf berechtigt WeCo, weitere Lieferungen auszusetzen oder abzulehnen.
22. Datenverarbeitung
Die Datenverarbeitung erfolgt gemäß dem „Datenschutzgesetz“ (Gesetzesdekret 196/2003 und nachfolgende Aktualisierungen), das die nationalen Bestimmungen zum Schutz personenbezogener Daten enthält, und im Rahmen der durch die DSGVO (Datenschutz-Grundverordnung – Europäische Verordnung 2016/679) festgelegten Grenzen.
Ort und Datum
Unterschrift des Kunden
Gemäß und für die Zwecke von Art. 1341 des italienischen Zivilgesetzbuches und den folgenden Bestimmungen erklärt der Käufer, die nachfolgenden Klauseln vollständig verstanden zu haben und ihnen ausdrücklich und spezifisch zuzustimmen:
Art. 8 Preise und Zahlungen - Solve et repeteArt. 9 Eigentumsvorbehalt und Schutzrechte; Art. 10 Bedingungen und Lieferzeiten; Art. 11 Lieferverzögerungen und Widerrufsrecht; Art. 12 Technische Standards, Werbung und Haftungsbeschränkung; Art. 15 Gewährleistung; Art. 16 Entsorgung und Haftung; Art. 17 Vergütung; Art. 18 Vertraulichkeit; Art. 20 Anwendbares Recht und ausschließlicher Gerichtsstand; Art. 21 Folgeaufträge und Gültigkeit der Annahme dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

